CO2 Status erheben, realistische Ziele setzen und nachhalten.
KONTAKT AUFNEHMENAb 2024 müssen große Unternehmen in der EU betriebliche, soziale und ökologische Praktiken öffentlich offenlegen. Die Richtlinie zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSRD) gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 40 Mio. €.
Es bekämpft Greenwashing, legt globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, entspricht dem europäischen Grünen Deal und sorgt für Transparenz in der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Kleinere Unternehmen könnten davon profitieren, diese nicht verbindliche Regelung zu verstehen.
Mobilitätsemissionen spielen eine zentrale Rolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie werden in Scope 1 und Scope 3 erfasst. Scope 1 umfasst Emissionen, die direkt der Kontrolle eines Unternehmens unterliegen (z.B. Firmenwagen), wohingegen Scope 3 indirekte Emissionen (z.B. Pendelverkehr von Mitarbeitern) umfasst.
Die CO2-Berichterstattung im Bereich Mobilität ist mehr als eine regulatorische Anforderung. Sie bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, mit gutem Beispiel voranzugehen. Indem Sie sich für eine transparente Berichterstattung einsetzen und aktiv an der Reduzierung der Emissionen arbeiten, können Sie die Umwelt positiv beeinflussen und andere dazu inspirieren, diesem Beispiel zu folgen.
Erfassung von umfassenden Daten über die mobilitätsbezogenen Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich des Kraftstoffverbrauchs der Firmenwagen, der Flugreisen und des Pendelverkehrs der Mitarbeiter. Damit wird eine solide Grundlage für die CO2-Berichterstattung geschaffen.
Verarbeitung und Prozessierung der gesammelten Daten, um Datenqualität und Relevanz sicherzustellen. Verwendungtandardisierter Berechnungsmethoden, um den CO2-Fußabdruck der Mobilitätsaktivitäten des Unternehmens in Scope 1 und Scope 3 zu ermitteln.
Erstellung eines detaillierten Berichts über den aktuellen Stand der mobilitätsbedingten CO2-Emissionen des Unternehmens. Diese Statusaufnahme dient als Ausgangsbasis für zukünftige Erhebungen und schafft Transparenz über die bestehenden Umweltauswirkungen.
Festlegung klar definierter und erreichbarer Ziele für die Verringerung der mobilitätsbezogenen CO2-Emissionen. Die Ziele sollten mit den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens und den gesetzlichen Anforderungen einhergehen.
Identifizierung von Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Emissionsreduktionsziele. In diesem Schritt werden Mobilitätsalternativen, die Förderung alternativer Kraftstoffe und die Umsetzung anderer Maßnahmen im Rahmen der Mobilität skizziert.
Entwicklung einer KPI-Struktur, um eine Erfolgsmessung der Maßnahmen durchführen zu können. Kontinuierliche Auswertung der einzelnen Initiativen und ihre Auswirkungen auf die CO2 Emissionen, um die Strategien nach Bedarf anzupassen.
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